Allgemeine Liefer- und Leistungsbedingungen
1. Anwendungsbereich, allgemeine Regelungen
1.1 Diese Allgemeinen Liefer- und Leistungsbedingungen (nachstehend „Bedingungen“) gelten ausschließlich für alle gegenwärtigen und zukünftigen Lieferungen und Leistungen der Seitlicht GmbH sowie ihrer gem. §§ 15 ff. AktG verbundenen Unternehmen (nachstehend “Seitlicht”). Entgegenstehende und/oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden finden gegenüber Seitlicht keine Anwendung. Dies gilt auch dann, wenn Seitlicht von jenen Bedingungen Kenntnis hat oder ihren vertraglichen Verpflichtungen vorbehaltlos nachkommt.
1.2 Die Bedingungen gelten nicht gegenüber Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB.
1.3 In dem Schriftstück, dessen Bestandteil diese Bedingungen bilden, sind alle mit dem Kunden eingegangenen Vertragsbestimmungen schriftlich niedergelegt. Die Mitarbeiter von Seitlicht sind nicht befugt, Nebenabreden zu treffen oder Zusicherungen oder Garantien zu geben, die über den Inhalt der schriftlichen Vereinbarungen hinausgehen.
1.4 Die Schriftform wird auch durch die Übermittlung von Telefaxen und durch E-Mail gewahrt.
2. Angebot, Vertragsschluss, Leistungsumfang
2.1 Sämtliche Angebote von Seitlicht sind freibleibend und unverbindlich. Die Präsentation einer Leistung stellt kein bindendes Angebot dar. Die Bestellung von Gegenständen und/oder Leistungen durch den Kunden gilt als verbindliches Vertragsangebot. Ein Vertrag kommt nur zustande, wenn Seitlicht einen Auftrag schriftlich bestätigt oder den Auftrag ausführt.
2.2 Die Beschaffenheit der von Seitlicht zu liefernden Gegenstände und der Umfang und die Beschreibung der zu erbringenden Leistungen ergeben sich aus dem jeweiligen Auftrag sowie gegebenenfalls aus der entsprechenden Leistungsbeschreibung und ergänzenden Unterlagen der Seitlicht.
2.3 Soweit nicht im Auftrag anders bestimmt, besteht kein Anspruch des Kunden auf einen bestimmten wirtschaftlichen Erfolg, eine bestimmte oder verbesserte Platzierung von Werbemitteln auf bestimmten Internetseiten, auf eine bestimmte Dauer der Werbemitteleinblendung, auf eine bestimmte Domain oder verbessertes Ranking einer Internetseite bei den Suchmaschinen, auf bestimmte sonstige Positionierungen, verbesserte Zugriffszahlen, Klickraten, oder Sichtkontakte. Der Wirkung der von Seitlicht getroffenen Maßnahmen hängt von einer Vielzahl nicht beeinflussbarer Faktoren ab (z.B. Google Algorithmus, Maßnahmen von Wettbewerbern), so dass ein bestimmter Erfolg nicht gewährleistet werden kann.
2.4 Bei kreativ-gestalterischen Auftragsinhalten besteht für Seitlicht im Rahmen des Auftrags Gestaltungsfreiheit, soweit keine ausdrückliche Vereinbarung über die Ausführung getroffen ist.
2.5 Öffentliche Äußerungen von Seitlicht oder dessen Gehilfen, insbesondere in der Werbung stellen keine Beschreibungen der Beschaffenheit der Leistungen oder eine Garantie derselben dar.
2.6 Mit der Auftragserteilung stimmt der Vertragspartner ein, von der Seitlicht GmbH u.a. auf der Website und über diverse Social Media Kanäle als Referenz geführt zu werden.
3. Nutzungsrechte des Kunden
3.1 Soweit Seitlicht für den Kunden Internetseiten und/oder Social Media Auftritte erstellt, liegen gegebenenfalls an der Internetseite sowie eingebundenen Elementen und/oder am Social Media Auftritt entstehende Urheberrechte bei Seitlicht. Sämtliche Nutzungsrechte hieran für alle bekannten oder unbekannten Nutzungsarten räumt Seitlicht ausschließlich und ohne inhaltliche, räumliche oder zeitliche Beschränkung vollumfänglich dem Kunden ein. Die Rechteeinräumung wird gemäß § 158 Abs. 1 BGB erst mit vollständiger Bezahlung der vereinbarten Vergütung (vgl. Ziffer 5 und 6) wirksam.
3.2 Soweit Seitlicht für den Kunden Fremdmaterial bereitstellt, hat der Kunde die hierfür jeweils geltenden Beschränkungen des Nutzungsrechts zu beachten. Für Internetseiten bereitgestellte Materialien dürfen in der Regel nicht im Rahmen anderer Internetseiten oder anderer Medien verwendet werden. Seitlicht haftet nicht für Überschreitungen des Nutzungsrechts durch den Kunden.
4. Mitwirkungspflichten des Kunden
4.1 Der Kunde ist im Hinblick auf die von Seitlicht geschuldete Lieferung und/oder Leistung zur erforderlichen Mitwirkung verpflichtet. Der Kunde hat Unterlagen, Materialien (u.a. Fotos, Logos, Bilder, Texte) und Informationen, die zur Ausführung der auftragsgemäßen Lieferung und/oder Leistung durch Seitlicht erforderlich sind, rechtzeitig zur Verfügung zu stellen. Erbringt der Kunde eine erforderliche Mitwirkungshandlung nicht, nicht rechtzeitig oder nicht ordnungsgemäß, so sind die hieraus resultierenden Folgen (z.B. Verzögerungen, Mehraufwand) vom Kunden zu tragen.
4.2 Seitlicht ist zu Nachforschungen und Nachfragen hinsichtlich der Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben des Kunden (vgl. Ziffer 4.1) nicht verpflichtet. Seitlicht wird den Kunden über erkannte Unrichtigkeiten und Widersprüche hinweisen. Der Kunde versichert, dass die von ihm gemachten Angaben sowie bereitgestellte Unterlagen, Materialien und Informationen keine gegen die guten Sitten oder gegen gesetzliche Bestimmungen verstoßende Inhalte enthalten oder auf solche verlinken. Seitlicht behält sich vor, die Schaltung oder Auslieferung von Werbemitteln jederzeit abzulehnen oder zu unterbrechen, wenn Hinweise darauf vorliegen, dass Werbemittel oder Zielseiten, auf die die Werbemittel verweisen, rechtswidrig sind oder gegen die guten Sitten verstoßen. Dies gilt auch, wenn die betreffenden Werbemittel bereits geschaltet worden sind.
4.3 Sofern Seitlicht Werbeinhalte, Materialien, Texte etc. nach eigenem Ermessen festlegt, ist der Kunde im Rahmen der Abnahme (vgl. Ziffer 7) zur Prüfung und Freigabe der Angaben und Inhalte verpflichtet.
4.4 Dem Kunden ist bewusst, dass Werbemaßnahmen nach gesetzlichen Bestimmungen gegebenenfalls einer gesonderten Kennzeichnungspflicht unterfallen und dass nach den gesetzlichen Bestimmungen redaktionelle Inhalte von werblichen Inhalten getrennt werden und hinsichtlich einer werblichen Natur kenntlich gemacht werden müssen.
4.5 Der Kunde bevollmächtigt Seitlicht, soweit dies Teil der beauftragten Leistung ist (z.B. zum Zwecke der Übermittlung und Veröffentlichung der Unternehmensdaten und ggfs. Unternehmensclips gegenüber Verzeichnissen, Einrichten eines bzw. Optimierung von bestehenden Google oder Bing Ads Konten oder Social Media Auftritten, Hosting), im Namen des Kunden aufzutreten. Soweit bestimmte Verzeichnisse/soziale Netzwerke/Google oder Bing Ads nach Übermittlung der Unternehmensdaten oder Einrichtung eines Kontos/Profils eine Mitwirkungshandlung des Auftraggebers (z.B. Aktivierungslink, Eintragung eines Codes in Webverzeichnis etc.) verlangen, um den Eintrag/das Konto/das Profil oder Teile davon final freizuschalten, ist dies Pflicht des Kunden.
5. Preise
5.1 Die Höhe der Vergütung ergibt sich aus der jeweiligen Auftragsbestätigung.
5.2 Alle Preise verstehen sich zuzüglich der jeweils geltenden Umsatzsteuer am Tage der Rechnungsstellung.
6. Zahlungsbedingungen
6.1 Soweit nichts anderes vereinbart ist, werden dem Kunden die Leistungen von Seitlicht nach deren Erbringung, bei der Lieferung von Gegenständen nach deren Lieferung, in Rechnung gestellt. Seitlicht behält sich vor, Rechnungen elektronisch an den Kunden zu versenden. Im Projektgeschäft kann Seitlicht auch Anzahlungen verlangen oder Teilrechnungen stellen.
6.2 Die Rechnungen der Seitlicht GmbH sind ohne Abzug zu sofort nach Rechnungsdatum fällig. Danach kommt der Kunde gemäß § 286 Abs. 2 Nr. 2 BGB in Verzug. Die Rechtsfolgen bestimmen sich nach § 288 BGB. Bei Vorkasse gewährt Seitlicht 2,00 % Skonto, bei Erteilung einer Einzugsermächtigung (Lastschrift) für die Vertragslaufzeit gewährt Seitlicht 1,50 % Skonto. Skonto wird nur auf Summen gewährt, die als Honorar bei der Seitlicht GmbH verbleiben. Durchlaufende Posten sind für die Skonto- Berechnung ausgeschlossen.
6.3 Sollte der Kunde seinen Zahlungspflichten nicht nachkommen, ist Seitlicht berechtigt, die Lieferung und/oder Leistung ganz oder teilweise bis zur Zahlung der fälligen Beträge oder Sicherheitsleistung zu verweigern. Bei Neukunden oder falls Zahlungsverzug des Kunden mit anderen Forderungen von Seitlicht vorliegt, behält Seitlicht sich vor, ausschließlich gegen Vorkasse zu leisten.
6.4 Ist Seitlicht zur Vorleistung verpflichtet und wird nach Vertragsschluss erkennbar, dass eine wesentliche Verschlechterung im Vermögen des Kunden eintritt, die die Kaufpreiszahlung gefährdet, insbesondere wenn ein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Kunden gestellt wird, darf Seitlicht bis zur Bewirkung der Kaufpreiszahlung oder einer Sicherheitsleistung, unbeschadet sonstiger Rechte, die Lieferung und/oder Leistung verweigern. Seitlicht ist berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn der Kunde nicht binnen angemessener Frist die Rechnungen gezahlt oder Sicherheit geleistet hat.
6.5 Soweit der Vertrag die Absicherung der Zahlung durch Akkreditiv, Bürgschaft, Garantie oder andere Sicherungsmittel vorsieht, ist der Kunde verpflichtet, diese Sicherheiten innerhalb der vereinbarten Frist in der vereinbarten Form zu stellen. Seitlicht ist vor Erhalt der vereinbarten Zahlungssicherung unter keinen Umständen zur Vertragserfüllung verpflichtet.
6.6 Seitlicht ist berechtigt, gegen sämtliche Forderungen, die dem Kunden gegen Seitlicht zustehen, mit allen Seitlicht gegen den Kunden zustehenden Forderungen aufzurechnen.
6.7 Aufrechnungs- oder Zurückbehaltungsrechte stehen dem Kunden nur zu, wenn und soweit seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, durch Seitlicht nicht bestritten oder anerkannt wurden.
6.8 Bei mehreren fälligen Forderungen behält Seitlicht sich das Recht vor, eine Zahlung, Ratenzahlung oder Anzahlung des Kunden zunächst zur Tilgung der Schuld zu verwenden, welche die geringste Sicherheit bietet, unter mehreren gleich sicheren zur Tilgung der älteren Schuld und unter gleich alten zur verhältnismäßigen Tilgung.
6.9 Der Kunde ist nicht berechtigt, Rechte oder Ansprüche aus diesem Vertrag ohne vorherige Zustimmung durch Seitlicht an Dritte abzutreten.
6.10 Kommt der Kunde mit einer Zahlung in Verzug, so werden alle anderen Forderungen sofort zur Zahlung fällig. Darüber hinaus gelten die Zeit des Zahlungsverzugs nach Zugang der letzten Mahnung Verzugszinsen die Rechtsfolgen gemäß §288 BGB II auf den geschuldeten Betrag.
6.11 Für Lieferungen und Leistungen an Kunden im Ausland gilt als ausdrücklich vereinbart, dass im Falle des Zahlungsverzugs des Kunden alle Kosten der Rechtsverfolgung durch Seitlicht, sowohl gerichtliche als auch außergerichtliche, zu Lasten des Kunden gehen.
7. Abnahme
7.1 Sofern im Hinblick auf die von Seitlicht geschuldeten Leistungen eine Abnahme gesetzlich vorgeschrieben ist oder die Parteien eine solche vereinbart haben, erfolgt diese auf schriftliche Aufforderung von Seitlicht durch den Kunden.
7.2 Nach schriftlicher Aufforderung durch Seitlicht hat der Kunde Seitlicht gegenüber unverzüglich, jedoch spätestens innerhalb von 5 Werktagen nach Zugang der Aufforderung die Abnahme oder eine Abnahmeverweigerung schriftlich zu erklären. Unerhebliche Mängel berechtigen nicht zu einer Abnahmeverweigerung. Nach Ablauf dieser Frist gilt die von Seitlicht zur Abnahme angebotene Leistung als vom Kunden abgenommen (entsprechend § 640 Abs. 2 Satz 1 BGB), sofern der Kunde ohne sachlichen Grund die Abnahme nicht vorgenommen oder die Erklärung der Abnahme verweigert hat.
7.3 Die Abnahme gilt auch als eingetreten, wenn der Kunde die erbrachten Lieferungen und/oder Leistungen nutzt, in Betrieb bzw. in Gebrauch nimmt.
7.4 Die persönlichen und sachlichen Abnahmekosten sind vom Kunden zu tragen. Sind Umfang und Bedingungen der Abnahme nicht näher geregelt, findet die Abnahme in dem bei Seitlicht üblichen Umfang und nach den bei Seitlicht üblichen Bedingungen statt.
8. Liefer- und Leistungstermine, Verzug, Gefahrübergang
8.1 Sofern im Einzelfall nichts anderes vereinbart wird, erfolgen Lieferungen auf Kosten des Kunden an den Sitz des Kunden.
8.2 Die Gefahr geht mit Übergabe an den Spediteur auf den Kunden über.
8.3 Zeitliche Vorgaben, insbesondere von Seitlicht benannte Termine zur Erbringung der Lieferungen und/oder Leistungen, sind nur dann bindend, wenn sie von Seitlicht ausdrücklich als bindend vereinbart sind. Seitlicht ist keineswegs verpflichtet, bestätigte Liefer- und/oder Leistungstermine einzuhalten, sofern Informationen oder aber Mitwirkungshandlungen seitens des Kunden nicht innerhalb der vereinbarten Fristen zugehen. Die Einrede des nicht erfüllten Vertrags bleibt vorbehalten.
8.4 Liefer- und Leistungstermine verlängern sich angemessen in den Fällen, in denen Hindernisse vorliegen, die Seitlicht nicht zu vertreten hat, insbesondere bei Störungen in der Energieversorgung, Arbeitskampf oder behördlichen Maßnahmen. Ist die Leistung auch innerhalb der verlängerten Frist nicht verfügbar, ist Seitlicht berechtigt, ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten; eine bereits erbrachte Gegenleistung des Kunden wird unverzüglich erstattet. Seitlicht wird den Kunden von derartigen Lieferungs- und/oder Leistungshindernissen unverzüglich unterrichten.
8.5 Sollte Seitlicht bindende Lieferungs- und/oder Leistungsfristen überschreiten, kann der Kunde, vorbehaltlich § 286 Abs. 2 BGB, erst nach erfolglosem Ablauf einer angemessenen Nachfrist, welche im Regelfall mindestens 4 Wochen betragen muss, seine gesetzlichen Rechte geltend machen. Rechte und Ansprüche wegen Verzugs stehen dem Kunden nur zu, wenn Seitlicht den Verzug zu vertreten hat.
8.6 Gerät der Kunde mit der Annahme der vertragsgemäßen Lieferung und/oder Leistung in Verzug oder verletzt er schuldhaft sonstige Mitwirkungspflichten, so ist Seitlicht berechtigt, den Seitlicht entstandenen Schaden, einschließlich etwaiger Mehraufwendungen, ersetzt zu verlangen. In diesem Fall geht die Gefahr eines zufälligen Untergangs oder einer zufälligen Verschlechterung der Gegenstände in dem Zeitpunkt auf den Kunden über, in dem dieser in Annahmeverzug gerät. Weitergehende Rechte und Ansprüche von Seitlicht bleiben vorbehalten.
8.7 Sollte der Kunde trotz des Verstreichens einer angemessenen Nachfrist die Gegenstände oder Leistung nicht annehmen, so ist Seitlicht berechtigt, dem Kunden 50% des Preises als Mindestschaden in Rechnung zu stellen. Der Kunde ist berechtigt, einen geringeren Schaden nachzuweisen.
8.8 Seitlicht ist zu Teillieferungen/Teilleistungen berechtigt, es sei denn, die teilweise Erfüllung des Vertrags ist für den Kunden nicht zumutbar. Teillieferungen/Teilleistungen können gesondert berechnet werden.
8.9 Seitlicht ist berechtigt, Lieferung und Leistung durch Drittunternehmen in Unterauftrag erbringen zu lassen.
8.10 Ein freies Kündigungsrecht des Kunden (insbesondere gemäß §§ 650, 648 BGB) wird ausgeschlossen.
9. Eigentumsvorbehalt
9.1 Seitlicht behält sich das Eigentum an den von Seitlicht gelieferten Gegenständen (Vorbehaltsware) vor, bis sämtliche – gegenwärtige und zukünftige – Forderungen aus der Geschäftsbeziehung mit dem Kunden, insbesondere auch die jeweiligen Saldoforderungen, erfüllt sind.
9.2 Der Kunde ist nicht berechtigt, die Vorbehaltsware zur Sicherung zu übereignen oder zu verpfänden.
9.3 Der Kunde hat Seitlicht unverzüglich von Eingriffen Dritter in die oder einer Pfändung Dritter der Vorbehaltsware schriftlich zu informieren. Die Kosten, die zum Schutz der Rechte von Seitlicht erforderlich sind, hat der Kunde zu tragen, soweit diese nicht vom Dritten zurückgefordert werden können.
9.4 Verletzt der Kunde eine wesentliche Vertragspflicht, insbesondere, wenn er in Zahlungsverzug gerät, so ist Seitlicht nach wirksamem Rücktritt vom Vertrag berechtigt, die Vorbehaltsware auf Kosten des Kunden zurückzunehmen oder die Abtretung etwaiger Rechte zum Besitz des Kunden gegenüber Dritten zu verlangen. Ferner ist Seitlicht berechtigt, die Vorbehaltsware zu nutzen, verwerten oder weiter zu veräußern. Seitlicht kann den Verwertungserlös der Vorbehaltsware mit den offenen Forderungen verrechnen. Der Kunde haftet für den Verlust, wenn der Verwertungserlös unter dem Kaufpreis liegt.
9.5 Übersteigt der Wert der bestehenden Sicherheiten die gesicherten Forderungen insgesamt um mehr als 20 %, ist Seitlicht auf Verlangen des Kunden zur Freigabe der Sicherheiten nach Wahl von Seitlicht verpflichtet.
9.6 Soweit Seitlicht zur Rücknahme der Vorbehaltsware berechtigt ist, hat der Kunde Seitlicht und ihren Vertretern unwiderruflich den Zugang zu seinen Geschäftsräumen während der üblichen Geschäftszeiten zu gestatten und die Wegnahme zu dulden.
10. Untersuchungs- und Rügepflicht
10.1 Der Kunde übernimmt in Bezug auf alle Lieferungen und Leistungen von Seitlicht eine Untersuchungs- und Rügepflicht entsprechend § 377 HGB.
10.2 Nach Durchführung der Abnahme ist die Rüge von Mängeln, die bei dieser Abnahme erkennbar waren, ausgeschlossen.
11. Gewährleistung
11.1 Seitlicht leistet nach den Regeln des Kauf- und Werkrechts Gewähr für die vereinbarte Beschaffenheit (vgl. Ziffer 2.2) der Lieferungen und/oder Leistungen zum Zeitpunkt des Gefahrübergangs.
11.2 Sollten die Leistung und/oder die gelieferten Gegenstände mit einem Mangel behaftet sein, so schuldet Seitlicht nach Wahl von Seitlicht eine Mangelbeseitigung oder eine Neuerbringung der Leistung/ Ersatzlieferung (Nacherfüllung). Schlägt die Nacherfüllung fehl oder ist sie für den Kunden unzumutbar, so kann der Kunde unter den gesetzlichen Voraussetzungen den Kaufpreis mindern, vom Vertrag zurücktreten oder Schadensersatz gemäß den Bestimmungen in Ziffer 12 (Haftung) verlangen.
11.3 Der Kunde ist verpflichtet, Seitlicht ausreichend Zeit und Gelegenheit zur Mängelbeseitigung zu geben. Im Falle der Ersatzlieferung hat der Kunde Seitlicht die mangelhafte Sache nach den gesetzlichen Vorschriften zurückzugeben.
11.4 Die Verjährungsfrist für sämtliche Gewährleistungsansprüche, einschließlich für sämtliche in § 445 a BGB genannten Rückgriffsansprüche, beträgt 24 Monate und beginnt mit Gefahrübergang. Auch im Falle vorsätzlicher und grob fahrlässiger Pflichtverletzungen oder bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit gelten
die gesetzlichen Verjährungsregeln.
11.5 Die Seitlicht aus unberechtigten Mangelbeseitigungsverlangen
des Kunden entstandenen Kosten (insbesondere Prüfkosten) sind Seitlicht vom Kunden zu ersetzen, es sei denn, die fehlende Mangelhaftigkeit war für den Kunden nicht erkennbar.
11.6 Erbringt Seitlicht außerhalb des Bereichs der Sachmängelhaftung Leistungen nicht oder nicht ordnungsgemäß oder begeht Seitlicht eine sonstige Pflichtverletzung, so hat der Kunde dies gegenüber Seitlicht stets schriftlich zu rügen und Seitlicht eine Nachfrist einzuräumen, innerhalb derer Seitlicht Gelegenheit zur ordnungsgemäßen Erfüllung der Leistung oder dazu gegeben wird, in sonstiger Weise Abhilfe zu schaffen. Für Schadensersatz oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen gelten die in Ziffer 12 (Haftung) festgelegten Grenzen.
11.7 Weitere Ansprüche des Kunden sind nach Maßgabe der Ziffer 12 (Haftung) ausgeschlossen.
12. Haftung
12.1 Vorbehaltlich der nachfolgenden Regelungen haftet Seitlicht dem Grunde nach im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen (i) für alle schuldhaft zugefügten Personen-, Sach- und Vermögensschäden und (ii) auch ohne Verschulden, soweit die Haftung nach dem Gesetz zwingend ist, wie nach dem Produkthaftungsgesetz.
12.2 Ist Seitlicht hiernach gemäß vorstehender Ziffer 12.1 für einen Schaden des Kunden verantwortlich, so gilt:
(i) Der Höhe nach ist die Haftung von Seitlicht insgesamt höchstens auf € 25.000,00 beschränkt.
(ii) Eine Haftung von Seitlicht für mittelbare Schäden und
Folgeschäden, insbesondere für entgangenen Gewinn, Produktionsausfälle, Regressansprüche der Kunden und/oder Betriebsunterbrechungen ist ausgeschlossen.
12.3 Die Haftungsbeschränkungen gemäß Ziffer 12.2 gelten nicht:
(i) bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit;
(ii) bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers
oder der Gesundheit;
(iii) im Falle zwingender gesetzlicher Vorschriften wie dem
Produkthaftungsgesetz und
(iv) beim Fehlen einer garantierten Beschaffenheit, wenn und
soweit die Garantie gerade bezweckt, den Kunden gegen Schäden, die nicht an den gelieferten Gegenständen selbst entstanden sind, abzusichern.
12.4 Die Haftung von Seitlicht wegen vorübergehender, kurzzeitiger Ausfälle der Kunden-Systeme (z.B. wegen Wartungsarbeiten) oder Fehlern externer Dritter (Hosting) ist ausgeschlossen.
12.5 Seitlicht hat keinen Einfluss auf die Beurteilungskriterien und Maßgaben sowie Entscheidungen der Betreiber von Suchmaschinen, suchmaschinenrelevanter Kataloge und Dienste. Seitlicht übernimmt insoweit keine Haftung für die Auswirkungen der auftragsgemäß erbrachten Leistung im Bereich Content, Suchmaschinenoptimierung, Suchmaschinenmarketing etc., insbesondere nicht für
(i) eine Verschlechterung der Platzierung von Werbemitteln auf bestimmten Internetseiten;
(ii) eine Verkürzung der Dauer der Werbemitteleinblendung;
(iii) eine Verschlechterung des Rankings einer Internetseite;
(iv) eine Verschlechterung sonstiger Positionierungen,
Zugriffszahlen, Klickraten, oder Sichtkontakte; oder
(v) den Ausschluss von Suchmaschinen und Ergebnislisten.
12.6 Seitlicht haftet nicht für die markenrechtliche, namensrechtliche, kartellrechtliche und wettbewerbsrechtliche Zulässigkeit der auftragsgemäß erbrachten Leistung und/oder Lieferung und schuldet insbesondere keine Recherche oder Beratung in Bezug auf etwaige Rechtsverletzungen. Der Kunde verzichtet auf Ansprüche oder Rechte wegen der Verletzung des Namens-, Marken-, Patent- und Wettbewerbsrechts oder sonstiger Rechter Dritter gegen Seitlicht wegen einer auftragsgemäßen erbrachten Lieferung und/oder Leistung.
12.7 Eine Haftung von Seitlicht für die Verletzung von gewerblichen Schutzrechten und Urheberrechten Dritter in Bezug auf vom Kunden zur Verfügung gestellte Unterlagen, Inhalte, Informationen, Materialien etc. ist ausgeschlossen. Der Kunde stellt Seitlicht insoweit von sämtlichen geltend gemachten Ansprüchen Dritter frei.
12.8 Eine Haftung von Seitlicht für die im Impressum und im Bereich Datenschutz gemachten Angaben sowie die Aktualisierung dieser Angaben ist ausgeschlossen.
12.9 Eine Haftung von Seitlicht ist ausgeschlossen, sofern Websites bzw. Onlineshops auf Grundlage eines nicht abgeschlossenen Wartungsvertrages wegen fehlender Plugin- bzw. CSS Updates durch externe Dritte (Hacker) befallen wird.
12.10 Soweit die Haftung von Seitlicht ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung der Arbeitnehmer, gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen von Seitlicht.
13. Höhere Gewalt
13.1 Ungeachtet der Vorschriften zu Ziffer 12 (Haftung) ist Seitlicht nicht verantwortlich oder haftbar für jegliche Störung oder Verzögerung der Erfüllung irgendeines Teils dieses Vertrags, die auf Ereignissen höherer Gewalt, insbesondere Streik, Arbeitskämpfen und/oder behördlichen Maßnahmen, beruhen. Seitlicht ist in einem solchen Fall berechtigt, die Lieferung und/oder Leistung um die Dauer der Behinderung und eine angemessene Anlaufzeit hinauszuschieben und, sollten diese Ereignisse für mehr als 30 Tage andauern, wegen des noch nicht erfüllten Teils vom Vertrag ganz oder teilweise zurückzutreten.
13.2 Der höheren Gewalt stehen unvorhergesehene Umstände, z.B. Betriebsstörungen und Nachbehandlung gleich, die von Seitlicht nicht zu vertreten sind und Seitlicht die rechtzeitige Lieferung trotz zumutbarer Anstrengungen unmöglich machen; den Nachweis dafür hat Seitlicht zu führen.
14. Vertragslaufzeit und Kündigung
14.1 Soweit nicht schriftlich abweichend vereinbart, sind befristete oder unbefristete Verträge von jeder Partei schriftlich oder per Email spätestens am 15. eines Monats für den Schluss des Kalendermonats kündbar. Es gelten die § 620 BGB ff. bzw. §621 Nr.3 BGB, §623 BGB.
14.2 Für die bis zum Vertragsende ausgeführten Leistungen ist die volle Vergütung zu zahlen. Für die infolge der vorzeitigen Beendigung nicht mehr auszuführenden Leistungen entfällt die Vergütung insoweit, als Seitlicht dadurch Aufwendungen erspart und/oder durch anderweitige Verwendung der damit frei gewordenen Kräfte Einkünfte erzielt hat oder böswillig zu erzielen unterlassen hat.
14.3 Aufträge, die mit einer befristeten Laufzeit erteilt worden sind, verlängern sich ohne Kündigung gem. §621 BGB automatisch bis auf Widerruf.
15. Vertraulichkeit
15.1 Der Kunde wird alle von Seitlicht offengelegten Unterlagen (dazu zählen auch Abbildungen, Modelle, Daten, Konzepte, Kalkulationen, Entwürfe) und Kenntnisse, die er aus der Geschäftsverbindung erhält, nur für den Vertragszweck verwenden und mit der gleichen Sorgfalt wie entsprechende eigene Unterlagen und Kenntnisse gegenüber Dritten geheim halten, wenn Seitlicht sie als vertraulich bezeichnet oder an ihrer Geheimhaltung ein offenkundiges Interesse hat.
15.2 Diese Verpflichtung beginnt ab erstmaligem Erhalt der Unterlagen oder Kenntnisse und endet 36 Monate nach Ende der Geschäftsverbindung.
15.3 Seitlicht ist berechtigt, den Kunden im Rahmen der Eigenwerbung, insbesondere auch als Referenz, zu nennen.
16. Partnerschaftsklausel
Bei allen Ersatzzahlungen sind nach Treu und Glauben die wirtschaftlichen Gegebenheiten der Vertragspartner, Art, Umfang und Dauer der Geschäftsverbindung, etwaige Verursachungs- und/oder Verschuldensbeiträge des Kunden nach Maßgabe des § 254 BGB, sowie der Wert der Leistungen angemessen zu berücksichtigen.
17. Datenschutz
Die aktuelle Fassung unserer Datenschutzerklärung ist im Internet unter der Adresse https://seitlicht.de/datenschutzerklaerung/ veröffentlicht.
18. Anwendbares Recht, Gerichtsstand, Erfüllungsort
18.1 Das Vertragsverhältnis unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Das einheitliche UN-Kaufrecht (Übereinkommen der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf) findet keine Anwendung.
18.2 Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag oder in Zusammenhang damit ist Sitz der Seitlicht Gesellschaft. Ungeachtet dieser Gerichtsstandsvereinbarung kann Seitlicht den Kunden auch an seinem Geschäftssitz verklagen.
18.3 Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist der Sitz der jeweiligen liefernden Seitlicht Gesellschaft Erfüllungsort.
19. Teilnichtigkeit
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Bedingungen ganz oder teilweise unwirksam oder nichtig sein, so verpflichten sich die Vertragspartner, einer Regelung zuzustimmen, durch die der mit der unwirksamen oder nichtigen Bestimmung verfolgte Sinn und Zweck weitgehend erreicht wird.
20.
Der Kunde verpflichtet sich, im Rahmen der Zusammenarbeit keine Mitarbeiter der Seitlicht GmbH abzuwerben Insbesondere dürfen Mitarbeiter der Seitlicht GmbH und verbundener Unternehmen, die für die Seitlicht GmbH gearbeitet haben, für zwei Jahre nach dem Ende ihrer Tätigkeit nicht für den Kunden als Mitarbeiter tätig sein. Dies gilt auch für verbundene Firmen, als freiberuflicher Dienstleister oder in Form einer Einsetzung über Drittfirmen. Der Kunde verpflichtet sich, für jeden Fall des schuldhaften Verstoßes gegen vorgenanntes Abwerbeverbot, eine Vertragsstrafe in Höhe eines Brutto-Jahresgehalts an die Seitlicht GmbH zu zahlen. Die Geltendmachung eines darüber hinausgehenden Schadensersatzanspruches bleibt davon unberührt. Die Vertragsstrafe wird auf etwaige Schadensersatzansprüche angerechnet.